Jahres-Hauptinspektion
Warum ist eine Jahres-Hauptinspektion notwendig? Und warum gerade mit Normplay?
Das Gesetz stützt sich auf die SN-/EN-Norm, welche vorschreibt, dass ein öffentlicher Spielplatz jährlich durch eine normkundige Person einer Kontrolle unterzogen werden muss (DIN-Taschenbuch 105). Jedoch wurden solche Kontrollen durch fachkundiges Personal bisher nur selten oder gar nicht durchgeführt, was zu erhöhtem Sicherheitsrisiko für Kinder und hohen Kosten für Spielplatzbetreiber führen kann. Die Haftung liegt ausserdem voll und ganz beim Spielplatzbetreiber, wenn sie die Kontrollen auf Basis SN-/EN 1176 (Schweizer-/Euronorm 1176) selber durchführen und dies nicht einem externen Kontrolleur überlassen. Aus Kostengründen ist es oft interessanter diese Jahres-Hauptinspektionen durch unabhängige Spielplatz-Kontrolleure durchführen zu lassen. Im Kanton Bern gibt es jedoch fast keine unabhängig arbeitenden Normkundigen. Hier will Normplay Abhilfe schaffen und ein attraktives, umfassendes Angebot für Spielplatzbesitzer anbieten.
Wie funktioniert der Ablauf einer Inspektion?
1. Der Spielplatzbetreiber bzw. -besitzer nimmt Kontakt auf mit Normplay für die Terminvereinbarung
2. Durchführung der Inspektion durch eine geprüfte sachkundige Person für Spielplätze
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Samuel Mosimann – Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2
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Anina Hadorn – Qualifizierte Spielplatzprüferin nach DIN 79161-1 und -2
3. Eintreffen des Prüfberichts beim Auftraggeber spätestens 2 Wochen nach Inspektion
4. Auf Wunsch besprechen der einzelnen Mängel
5. Umsetzen der Mängel durch den Spielplatzbetreiber
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Ob, wie und wann die Mängel behoben werden ist Angelegenheit vom Betreiber des Spielplatzes.
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In fahrlässigen Ausnahmefällen ist Normplay verpflichtet, das betroffene Spielgerät umgehend zu sperren oder den Spielplatzbetreiber dazu zu veranlassen.
Was wird kontrolliert (grobe Auflistung)?
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Eingänge
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Hinweisschild
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Einfriedung
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Allgemeine Hygiene
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Wege und Aufteilung der Spielgeräte
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Einzelne Geräte
Offertstellung?
Die Offertstellung erfolgt nach Aufwand, da jeder Spielplatz über eine andere Grösse verfügt und die einzelnen Spielgeräte anhand ihres Zustandes individuell beurteilt werden müssen. Somit ist eine Pauschal-Offerte nicht möglich. Auch für Beratungsdienstleistungen erfolgt die Offerte nach Aufwand, da die Grundkenntnisse von Spielplatz-Verantwortlichen stets unterschiedlich sind.